⚖ Compliance-Analyse

Entgelttransparenzgesetz

Identifizieren Sie systematisch, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des EntgTranspG erfüllt – und wo Handlungsbedarf besteht.

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Prüfbereiche des EntgTranspG
§§ 10–26
Gesetzliche Grundlage
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Kein Anwendungsbereich

Das Entgeltstransparenzgesetz gilt in vollem Umfang ab 200 Beschäftigten (Auskunftsanspruch) bzw. 500 Beschäftigten (Berichtspflicht). Mit weniger als 200 Beschäftigten unterliegen Sie keinen unmittelbaren gesetzlichen Pflichten – der Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG) gilt jedoch weiterhin.

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Unternehmenseckdaten

Grundlegende Angaben zum Anwendungsbereich des Gesetzes

§§ 1–5 EntgTranspG
Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen in Deutschland?
Maßgeblich sind alle Beschäftigten inkl. Teilzeit (Kopfzahl, nicht Vollzeitäquivalente).
Ist Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden?
Tarifgebundene Arbeitgeber haben beim Auskunftsanspruch Erleichterungen (§ 14 EntgTranspG).
Besteht ein Betriebsrat oder Personalrat?
Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung des Auskunftsanspruchs.
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Auskunftsanspruch

Beschäftigte ab 200 MA-Schwelle können Entgeltauskünfte verlangen

§§ 10–16 EntgTranspG
Haben Sie einen definierten Prozess für die Bearbeitung von Auskunftsverlangen?
Beschäftigte können jederzeit (max. alle 2 Jahre) Auskunft verlangen; Antwort binnen 3 Monaten.
Ist eine verantwortliche Stelle / Person für Auskunftsverlangen benannt?
Z.B. HR-Abteilung, Betriebsrat (bei tarifgebundenen Arbeitgebern) oder externe Stelle.
Werden Beschäftigte aktiv über ihr Auskunftsrecht informiert?
Pflicht zur Information z.B. per Intranet, Aushang, Einarbeitung oder Betriebsversammlung (§ 13 EntgTranspG).
Können Sie Vergleichsentgelte (Median) für vergleichbare Tätigkeiten ermitteln?
Auskunft muss den Median des anderen Geschlechts für mind. 6 Vergleichspersonen enthalten.
Sind Entgeltbestandteile klar definiert und dokumentiert?
§ 5 EntgTranspG definiert Entgelt weit: Grundgehalt, Boni, Zulagen, geldwerte Vorteile etc.
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Berichtspflicht

Unternehmen ab 500 MA müssen Gleichstellungsmaßnahmen berichten

§§ 21–23 EntgTranspG
Erstellt Ihr Unternehmen einen Lagebericht nach §§ 264, 289 HGB?
Nur lageberichtspflichtige Unternehmen mit 500+ MA müssen den Bericht in den Lagebericht integrieren.
Enthält Ihr aktueller Lagebericht (oder separater Bericht) Angaben zu Gleichstellungsmaßnahmen?
Pflichtinhalte: Status quo, Maßnahmen zur Gleichstellung, Wirksamkeit der Maßnahmen (§ 22 EntgTranspG).
Werden Maßnahmen zur Förderung der Entgeltgleichheit und deren Wirksamkeit bewertet?
Nicht nur Maßnahmen auflisten, sondern auch Erfolge/Misserfolge darstellen (§ 22 Abs. 3 EntgTranspG).
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Prüfverfahren (Entgelt-Audit)

Betriebe ab 500 MA sind zur Durchführung von Prüfverfahren aufgefordert

§§ 17–20 EntgTranspG
Hat Ihr Unternehmen jemals eine interne Entgeltprüfung / Pay-Equity-Analyse durchgeführt?
Freiwillig empfohlen; Ergebnisse sind im Bericht darzustellen (§ 20 EntgTranspG).
Verwenden Sie ein anerkanntes Prüfverfahren (z.B. eg-check, Logib)?
Die Antidiskriminierungsstelle empfiehlt zertifizierte Verfahren für glaubwürdige Ergebnisse.
Sind Ergebnisse der Entgeltprüfung dokumentiert und intern kommuniziert?
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Entgeltsystem & Vergütungsstruktur

Diskriminierungsfreiheit der Entgeltregelungen sicherstellen

§§ 4–7, 17 EntgTranspG
Sind Ihre Entgeltregelungen schriftlich festgehalten und für Beschäftigte zugänglich?
Entgeltregelungen müssen neutral und nachvollziehbar sein (§ 4 EntgTranspG).
Wurden Ihre Vergütungskriterien auf mittelbare Diskriminierung geprüft?
Z.B. Nachteiligung von Teilzeitkräften, Elternzeit-Lücken, typisch „weibliche" Berufsbilder.
Gibt es ein geschlechtsneutrales Arbeitsbewertungssystem?
Analytische Arbeitsbewertung verhindert strukturelle Benachteiligung (§ 4 Abs. 1 EntgTranspG).
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Governance & Verantwortlichkeiten

Interne Strukturen und Prozesse zur dauerhaften Compliance

§§ 13–16, 21 EntgTranspG
Gibt es eine explizite Zuständigkeit für Entgeltgleichheit im Unternehmen (z.B. in HR oder Compliance)?
Wurden Führungskräfte zu Anforderungen des EntgTranspG geschult?
Besteht ein Monitoring-Prozess, um Entgeltungleichheiten frühzeitig zu erkennen?
Z.B. regelmäßige HR-Datenanalysen nach Geschlecht, Betriebszugehörigkeit, Jobfamilie.
Gibt es einen Beschwerdeweg für Beschäftigte bei vermuteter Entgeltungleichheit?

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Hinweis: Diese Analyse ersetzt keine rechtliche Beratung. Das Entgeltstransparenzgesetz (BGBl. I 2017 S. 2152) und seine Auslegung können sich ändern. Für verbindliche Compliance-Einschätzungen empfehlen wir die Konsultation einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei.